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Service

Beratung

In Bereichen, in denen die Gefahren eines Absturzes nicht durch kollektive Schutzmaßnahmen verhindert werden kann, muß Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA) eingesetzt werden. Gern beraten wir Sie bei der Auswahl der für sie geeigneten Ausrüstung.

PSA Prüfung nach BGG 906

Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz muß nach den Hersteller- und BG- Richtlinien mindestens einmal jährlich von einem Sachverständigen geprüft werden. Als ausgebildeter Sachkundiger führen wir diese Prüfungen für unsere Kunden aus. Abseilgeräte EN 341 Anschlageinrichtungen EN 795 Auffang-, Halte- und Sitzgurte EN 361, EN 358, EN 813 Falldämpfer EN 355 Höhensicherungsgeräte EN 360 (typabhängig) Karabiner EN 362 Auffanggeräte EN 353 Verbindungsmittel EN 354